„Das Ziel der vertraulichen Anhörungen bei der Kommission ist in erster Linie, Betroffenen einen sichereren Raum zu geben, der das Erzählen von Erfahrungen sexueller Gewalt möglich macht (Kommission 2017, S. 6). Gleichzeitig sind diese Anhörungen ein erster Schritt zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung, die einerseits das Leid der Betroffenen anerkennt und andererseits zu verbessertem Schutz vor sexueller Gewalt für die heute und in den nächsten Jahrzehnten aufwachsenden Kinder und Jugendlichen führen soll. Der erste Teil der Fallstudie Sexueller Kindesmissbrauch in Institutionen der DDR konzentriert sich auf Erfahrungen sexueller Gewalt, die Kinder und Jugendliche in institutionelle Zusammenhängen der DDR, insbesondere in Heimen und Jugendwerkhöfen, gemacht haben.“
Fallstudie_Sexueller-Kindesmissbrauch-in-Institutionen-und-Familien-in-der-DDR